Schuldnerberatung, Schuldnerhilfe Kosten
Schuldnerberatungen sind nicht wie immer geschrieben wird kostenlos!
Viele Menschen glauben, dass eine Schuldnerberatung grundsätzlich kostenlos sei.
Tatsächlich müssen aber auch die Angebote öffentlicher Schuldnerberatungsstellen durch Steuergelder finanziert werden, damit zahlungsunfähige Schuldner überhaupt Hilfe bekommen können.
Bei über 8 Mio. überschuldeter Privathaushalte in Deutschland ist die Belastungsgrenze längst erreicht, was zu erheblichen, teilweise monatelangen Wartezeiten führt.
Diese Wartezeit kann die finanzielle Lage der Schuldner deutlich verschlechtern.
Selbst bei öffentlichen Beratungsstellen können Kosten anfallen.
Wir erhalten keine Zuschüsse oder Unterstützung von staatlichen Stellen oder Kommunen.
Für die Erstberatung von Arbeitnehmer(innen), Alg I, Hatz IV Empfängern und Rentnern wird eine Pauschale i.H.v. 30,- Euro berechnet.
Bedenken Sie bitte: sollten wir für Sie tätig werden kommen weitere Kosten auf Sie zu, die wir Ihnen aber im Gespräch nennen werden.
Wir nennen Ihnen die Gesamtkosten für Ihre ganzheitliche kaufmännische Schuldenberatung.
Es kommen keine zusätzlichen oder versteckten Kosten auf Sie zu.
Die anfallenden Kosten können Sie in monatlichen Raten begleichen.
Wir führen keine Rechtsberatung oder Steuerberatung durch.
Erwartet wird von Ihnen
· dass Sie offen und ehrlich sind.
· eine freiwillige und aktive Mitarbeit.
· dass Termine eingehalten werden.
Schuldnerberatung-Rheinruhr | Aachenerstrasse 3 | 45145 Essen | Tel: 0201 227520